Gartenbesitzer aufgepasst: Warum der Heckenschnitt nach dem 28. Februar bis zu 50.000 Euro kosten kann

Der Kalender zeigt Ende Februar an und für viele Hobbygärtner beginnt nun ein kleiner Wettlauf gegen die Zeit. Wer die Gartenschere für größere Projekte zu spät ansetzt, riskiert nicht nur böse Blicke der Nachbarn, sondern auch empfindliche Geldstrafen durch den Gesetzgeber. Es bleiben nur noch wenige Tage, um bestimmte Gartenarbeiten legal durchzuführen.

Der Hintergrund des Schnittverbots

Viele Gartenfreunde nutzen die ersten sonnigen Tage des Jahres, um im Garten gründlich Ordnung zu schaffen. Doch der Gesetzgeber schiebt dem radikalen „Kahlschlag“ bald einen Riegel vor. Der Grund für diese strenge Regelung ist simpel, aber ökologisch enorm wichtig: Der Schutz unserer heimischen Tierwelt steht auf dem Spiel, sobald der Frühling beginnt.

Das BNatSchG und die kritische Schonzeit

Ab dem 1. März greift Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dieser Paragraph legt eine bundesweite Schonzeit fest, die bis zum 30. September andauert.

In diesem Zeitraum von sieben Monaten sind radikale Fällungen oder das komplette „Auf-den-Stock-setzen“ von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen streng verboten. Diese Regelung gilt nicht nur für öffentliche Parks, sondern auch für private Gärten. Ziel ist es, die Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der heimischen Vögel und Insekten zu bewahren.

Was jetzt noch erlaubt ist – und was bald nicht mehr

Es herrscht oft Verwirrung darüber, was genau unter das Verbot fällt. Hier ist die Unterscheidung wichtig:

Interessante Artikel:

  • Bis einschließlich 28. (bzw. 29.) Februar: Sie dürfen Hecken noch radikal zurückschneiden, roden oder stark in der Höhe kürzen, sofern keine lokalen Baumschutzsatzungen dagegen sprechen.
  • Ab dem 1. März: Radikale Eingriffe sind tabu. Erlaubt bleiben jedoch sogenannte „schonende Form- und Pflegeschnitte“. Das bedeutet, Sie dürfen den jährlichen Zuwachs der Pflanzen entfernen, um die Form zu wahren.

Vogelschutz geht vor: Darum drohen hohe Bußgelder

Das Gesetz dient primär dem Artenschutz. Ein Verstoß gegen das Schnittverbot gilt als Ordnungswidrigkeit. Die in den Medien oft zitierten 50.000 Euro sind die gesetzlich mögliche Höchststrafe.

Diese Summe wird zwar meist nur bei schweren, gewerblichen Verstößen oder der Zerstörung großer Biotope verhängt. Doch auch private Gärtner müssen je nach Bundesland und Schwere des Eingriffs mit spürbaren Bußgeldern rechnen, die schnell im drei- bis vierstelligen Bereich liegen können.

Ihre Checkliste für die letzten Februar-Tage

Wenn Sie noch größere Projekte geplant haben, sollten Sie jetzt handeln:

  • Planen Sie notwendige, radikale Schnittmaßnahmen sofort für die letzten Februartage ein.
  • Ganz wichtig: Prüfen Sie die Hecke auch jetzt schon vor jedem Schnitt auf bereits vorhandene Nester – manche Vogelarten beginnen aufgrund milder Winter sehr früh mit dem Nestbau.
  • Wenn Sie es zeitlich nicht mehr schaffen, verschieben Sie das Großprojekt unbedingt auf den Oktober.

Expertenrat zur Brutzeit

Naturschutzverbände wie der NABU betonen immer wieder die Wichtigkeit dichter Hecken als Rückzugsort. Ein entscheidender Hinweis der Experten: Selbst beim erlaubten, vorsichtigen Pflegeschnitt im Sommer gilt der Artenschutz. Ein kurzer, gründlicher Blick ins Geäst vor dem Ansetzen der Schere ist Pflicht. Findet sich ein bewohntes Nest, muss die Arbeit ruhen – egal, ob ein Pflegeschnitt theoretisch erlaubt wäre.

Fazit

Nutzen Sie die verbleibenden Tage im Februar, wenn eine Hecke stark gekürzt werden muss. Ab März heißt es dann: Rücksicht nehmen und die Schere nur noch für sanfte Kosmetik nutzen, damit die Vogelwelt ungestört brüten kann.

Nach oben scrollen